Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Rot-Weiß Erfurt „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro verurteilt. Außerdem müssen die ersten beiden Rückrunden-Heimspiele am 4. Februar (ab 14 Uhr) gegen den FSV Frankfurt und am 18. Februar (ab 14 Uhr) gegen Aufsteiger Sportfreunde Lotte unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Blöcke R und S der Südtribüne des Steigerwaldstadions bleiben geschlossen.
Anhänger der Rot-Weißen hatten während des Heimspiels gegen den Chemnitzer FC (1:2) pyrotechnische Gegenstände gezündet. Außerdem hatten Erfurter Zuschauer ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.
Erfurt: Teilausschluss bei RWE-Heimspielen
DFB-Sportgericht verhängt außerdem Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro.
Datum der Veröffentlichung: 05.01.2017 09:01 Uhr | Autor: MSPW
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